Tretroller sind schon seit vielen Jahren als kleines Gefährt für kurze Strecken immer wieder zu sehen. Sie lassen sich zusammenklappen und so einfach abseits der Straße transportieren. Mit einem E-Roller ist die Fortbewegung einfacher.
In vielen Metropolen stehen die kleinen E-Roller zum Mieten bereit. Einfach per App aktivieren, und schon kann man durch die City brausen. Abgerechnet wird per Nutzungszeit. Es ist natürlich auch möglich, einen E-Scooter privat anzuschaffen und damit zur zu Arbeit fahren oder sich schnell mit Freunden zu treffen.
Für die Nutzung eines E-Scooters gilt die Verordnung für E-Kleinstfahrzeuge mit Lenkstange. Sie bestimmt den rechtlichen Rahmen für solche Modelle, die maximal 20 Kilometer pro Stunde fahren. Die Bestimmungen erlauben das Fahren mit einem E-Scooter auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen. Gibt es keine solchen Bereiche, kann man auf die Fahrbahn ausweichen. Gehweg, Fußgängerzone und Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung sind jedoch tabu. Für die Nutzung ist ein Mindestalter von 14 Jahren vorgeschrieben und es ist kein Führerschein erforderlich. Beim Trip mit dem E-Scooter gibt es keine Helmpflicht. Wie beim Radfahren wird jedoch das Tragen eines Helms empfohlen. Für den Betrieb eines E-Rollers ist eine Haftpflichtversicherung zwingend. Die Plakette wird wie beim Mofa auf das Fahrzeug aufgeklebt. Die Versicherung soll für Schäden haften, die der Fahrer eventuell Dritten zufügt. Zusätzlich ist der Abschluss einer freiwilligen Teilkaskoversicherung möglich.
Die Benutzung der E-Fahrzeuge unter Alkoholeinfluss ist beschränkt. Hier gelten die Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren. Wer mit mehr als 1,1 Promille unterwegs ist, begeht eine Straftat und muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Ärger gibt es aber auch schon ab 0,3 Promille, wenn der Fahrer durch den Alkohol Ausfallerscheinungen zeigt. Nicht zu vergessen: Für Personen unter 21 Jahren und für Neulinge in der Probezeit gilt die Null-Promille-Grenze. Wichtig beim Kauf eines Elektro-Scooters ist auch die Straßenzulassung. Nicht alle Modelle besitzen diese. Darüber sollte man mit einem Fachhändler reden. Er gibt auch Auskunft über die Reichweite, die bei sehr günstigen Modellen meist nicht sehr hoch ist. Ein weiteres Extra sind z. B. Scheibenbremsen, die für mehr Sicherheit sorgen. Bremsen und Beleuchtung sind durch den Gesetzgeber vorgeschrieben und müssen im Lieferumfang enthalten sein.